Finanzdienstleistungen für Ärzte

Ausbildung und Erfahrung der MAS-Partner ermöglichen eine Sicht der Arztpraxis als Unternehmen. Bei der Analyse des finanziellen und organisatorischen Ist-Zustandes verfügt er im Vergleich zu anderen Treuhändern über einen wesentlichen Wissensvorsprung. Davon profitiert der beratene Arzt unmittelbar.

Der MAS Treuhänder + Praxisberater versteht die Arztpraxis als Unternehmen in seinem Umfeld. Deren Erfolg unterliegt sowohl betriebswirtschaftlichen Faktoren, als auch einer marktgerechten Leistungserbringung.

Eine professionell geführte Buchhaltung ist die Basis für die finanzielle Führung der Praxis und für eine korrekte Steuerveranlagung. Abhängig von der Grösse der Praxis und von den bei Ihnen vorhandenen Ressourcen erarbeiten wir gemeinsam ein Konzept für einen effizienten Datenfluss und für eine kostengünstige Datenverarbeitung.

Die Abschlussgestaltung für die Arztpraxis ist komplex. Neben den gesetzlichen Vorschriften gilt es auch die persönlichen Verhältnisse und Zielsetzungen im Rahmen der langfristigen Steuer- und Finanzplanung zu berücksichtigen. Meistens geschieht dies nach Absprache mit dem Versicherungsberater und oft auch unter Beizug des Vermögensberaters.

Neben der Berücksichtigung der steuerlichen Möglichkeiten bei der Abschlussgestaltung umfasst die Steuerberatung auch die Optimierung der privaten und geschäftlichen Finanzplanung. Bei der mittel- bis langfristigen Steuerplanung setzen wir gemeinsam Ziele in den Bereichen Erwerb und Finanzierung von Wohneigentum und beim Aufbau der steuerlich privilegierten Altersvorsorge.

In weit aus den meisten Fällen passen die von den Standesorganisationen angebotenen Standardverträge, wie Arbeitsvertrag, Gesellschafts- und Praxisübernahmevertrag. Wir unterstützen Sie bei der Erarbeitung der nötigen Ergänzungen und Anpassungen der Vertragswerke. In komplexen Situationen empfehlen wir den Beizug von versierten und spezialisierten Juristen. Aus langjähriger Zusammenarbeit können wir Ihnen Spezialisten aus den Bereichen Steuerrecht, Arbeitsrecht, Gesundheitsrecht etc. empfehlen.

Sei es für die Übernahme einer Praxis oder für die Neueröffnung einer Praxis, die frühzeitige und detaillierte Planung des Starts gleicht dem Fundament eines Hauses. Der Planungsprozess findet seinen Niederschlag im Businessplan. Der Businessplan dient als Grundlage für das Kreditgesuch bei den Banken. Für den künftig unternehmerisch tätigen Arzt ist der Businessplan Leitfaden zur finanziellen Führung und Investitionsrechnung im weitesten Sinn. Er beantwortet u.a. die Fragen: lohnt sich das Projekt, ist es Existenzsichernd?     

Auf Wunsch entlasten wir Sie soweit möglich von allen administrativen Arbeiten im Zusammenhang mit Ihren Mitarbeitenden. Dazu gehört das Anpassen der Standardarbeitsverträge, das Erstellen von Salärabrechnungen, das Ausfüllen der Meldungen zuhanden der Sozialversicherungen etc. Wir erarbeiten Modelle bei umsatzbasiernden Entschädigungen und übernehmen die monatlich oder jährlich notwendigen Berechnungen. Den Genossenschaftern der Ärztekasse empfehlen wir die Beanspruchung der Dienstleistung „Lohnabrechnung“.

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